Fliesen Beratung - Stichwort Rutschsicherheit

Bei der Auswahl Ihrer neuen Bodenfliesen sollten Sie auch die Sicherheit im Blick behalten. Gerade im Nassbereich können Fliesen gefährlich glatt sein. Daher möchten wir Ihnen einige Hinweise zum Thema Fliesen und Rutschsicherheit geben. 
Gemäß der DIN 51130 erfolgt die Beurteilung der Rutschsicherheit bei Fliesen durch die Einteilung in verschiedene R-Klassen. Je höher die hinter dem „R“ stehende Zahl, desto rutschhemmender ist die Fliese, oftmals aber gleichzeitig auch schlechter reinigungsfähig.

Wie aus der nebenstehenden Tabelle zu ersehen ist, gibt es die Bewertungsgruppen von R9 - R13.
Interessant in diesem Zusammenhang ist auch die Regelung der Berufsgenossenschaften mit dem Thema "Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr (BRG 181)". Diese Regel bezieht sich in erster Linie auf Fußböden auf denen "gleitfördernde Mittel" zu erwarten sind. Wenn man aber zum Beispiel überlegt, dass schon ein Regenschirm Wasser transportieren kann, sollte immer versucht werden die BGR 181 in Planungen mit ein zu beziehen.
Bei Abweichung von der BGR 181 sollten die Berufsgenossenschaft und die Gewerbeaufsicht zum jeweiligen Bauobjekt grundsätzlich befragt werden, da es vorkommen kann, dass beide Institutionen unterschiedliche Meinungen haben können.

Die BGR 181 sagt aus, dass in Bereichen, wo "fettige, pastöse oder faserig-zähe Stoffe" auf den Boden gelangen, müssen Fliesen eventuell auch noch einen „Verdrängungsraum“ besitzen. Dieser Verdrängungsraum ist der zur Gehebene hin offene Hohlraum unterhalb der Gehebene und wird nach vier V-Klassen bewertet. Der V-Wert gibt an, wie viel cm³ Flüssigkeit der Boden auf einem dm² mindestens aufnehmen kann.
Eine Besonderheit bilden Keramiken für nassbelastete Barfußbereiche. Diese Oberflächen werden nach DIN 51097 geprüft und in die Bewertungsgruppen nach GUV 26.17 A, B und C eingeteilt. 

GUV 26.17 wurde durch GUV-I 8527 ausgetauscht (Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche). Aus der nebenstehenden Tabelle kann man wiederum diese V-Werte ablesen.
Für den privaten Bereich gibt es keine Vorgaben. Dort sind polierte oder glattglasierte Keramiken anwendbar. Ein privates Schwimmbad oder eine private Sauna sollte aber nach den Regeln der GUV 26.17 Rutschsicherheit für nassbelastete Barfußbereiche ausgeführt werden. Warum ist das sinnvoll? 

Werden Bodenbeläge mit geringerer Mindestrutschhemmung geplant oder eingebaut (nach BGR 181/GUV 26.17) drohen im Unglücksfall Schadenersatz- oder Regressansprüche.
Beachtenswert in diesem Zusammenhang ist auch, dass die Fugen auch zur Rutschsicherheit beitragen können. Pauschal kann man sagen, dass je kleiner die Fliese, desto größer der Verdrängungsraum durch die Fugen. Zum Beispiel können Mosaikfliesen oftmals keiner R-Klasse zugeordnet werden, dennoch läßt sich sicher darauf gehen.